| Warum 
                  Beratungsförderung?
 Die 
                  Insolvenzstatistik der Existenzgründer ist erschreckend: 50 
                  Prozent der Gründer sind nach 5 Jahren wieder aus dem Markt 
                  verschwunden. Dagegen ergab 
                  eine Umfrage des BDU, dass von denjenigen Gründern, die eine 
                  professionelle, qualifizierte Existenzgründungsberatung in 
                  Anspruch genommen haben, 95% ihr Ziel erreichen.
 Der 
                  Unternehmensberater hilft dem Gründer bereits vor der 
                  Gründung, Fehlentscheidungen zu vermeiden. Während in der 
                  Phase der Ideenfindung noch reine Informationen genügend, 
                  setzt spätestens in der Planungs- und Gründungsphase die 
                  Ratlosigkeit ein, da hier viele Gründer auf Probleme stoßen, 
                  die Sie im Vorfeld der Gründung nicht kannten, 
                  vernachlässigten oder deren Existenz sie kaum voraussehen 
                  konnten. Die Ziele 
                  einer Gründungsberatung sind: 
                    
                    Möglichkeiten 
                    aufzuzeigen, das Vorhaben unter Einbeziehung öffentlicher, 
                    somit zinsgünstiger Fördermittel zu finanzieren.
                    Verbesserung 
                    der geplanten Marktstrategien. Dem Gründer soll insbesondere 
                    geholfen werden, seine Marktlücke zu finden
                    Maßnahmen 
                    vorzuschlagen, die dem Gründer rechtzeitig Informationen 
                    liefern, welche ihm helfen, Fehlentscheidungen zu erkennen 
                    und zu vermeiden. Existenzgründer 
                  schaffen im Schnitt 3-4 Arbeitsplätze. Ein Garant für die 
                  Erhaltung dieser kann die Förderung von 
                  Existenzgründungsberatungen sein. Nicht nur der BUND hat das 
                  erkannt und bezuschusst Beratungen zur Existenzgründung und 
                  -sicherung. Die Zuschüsse 
                  im Einzelnen: 1. 
                  Bund Das 
                  Förderprogramm des Bundes sieht drei Möglichkeiten 
                  vor: 
                    
                    Existenzgründungsberatung vor der Gründung: 
                    Der Zuschuss beträgt 50 % der Beratungskosten, maximal 1.500 
                    Euro.
                    Existenzaufbauberatung nach der Gründung. 
                    Zusätzlich können innerhalb von zwei Jahren nach der 
                    Gründung Zuschüsse in Höhe von 50 %der Beratungskosten, 
                    maximal 1.500 Euro gewährt werden.
                    Weitere 
                    Beratung und Umweltschutzberatung: Nach diesen zwei Jahren 
                    hat das bestehende Unternehmen auch weiterhin die 
                    Möglichkeit, Zuschüsse für Beratungen zu beantragen. Der 
                    Zuschuss beträgt hier 40 %der Kosten, maximal 1.500 Euro. 
                    Innerhalb der Förderrichtlinien werden auch Zuschüsse für 
                    mehrere Beratungen gewährt, höchstens aber 3.000 Euro, wenn 
                    diese zeitlich und thematisch voneinander getrennt und in 
                    sich abgeschlossen sind. Gefördert 
                  werden nur Beratungen, die von selbständigen Beratern oder 
                  Beratungsunternehmen durchgeführt werden, deren Umsatz zu über 
                  50 % über Unternehmensberatungen erzielt wird. Einzelheiten zu 
                  den Förderbedingungen erfahren Sie auf der Internetseite des 
                  Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhr:http://www.bafa.de/1/de/aufgaben/wirtschaft.htm
 2. 
                  Länder Die einzelnen 
                  Bundesländer fördern ebenfalls in recht unterschiedlichem Maße 
                  Beratungen zur Existenzgründung und 
                  Existenzsicherung. 
 
 
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