Warum
Beratungsförderung?
Die
Insolvenzstatistik der Existenzgründer ist erschreckend: 50
Prozent der Gründer sind nach 5 Jahren wieder aus dem Markt
verschwunden.
Dagegen ergab
eine Umfrage des BDU, dass von denjenigen Gründern, die eine
professionelle, qualifizierte Existenzgründungsberatung in
Anspruch genommen haben, 95% ihr Ziel erreichen.
Der
Unternehmensberater hilft dem Gründer bereits vor der
Gründung, Fehlentscheidungen zu vermeiden. Während in der
Phase der Ideenfindung noch reine Informationen genügend,
setzt spätestens in der Planungs- und Gründungsphase die
Ratlosigkeit ein, da hier viele Gründer auf Probleme stoßen,
die Sie im Vorfeld der Gründung nicht kannten,
vernachlässigten oder deren Existenz sie kaum voraussehen
konnten.
Die Ziele
einer Gründungsberatung sind:
-
Möglichkeiten
aufzuzeigen, das Vorhaben unter Einbeziehung öffentlicher,
somit zinsgünstiger Fördermittel zu finanzieren.
-
Verbesserung
der geplanten Marktstrategien. Dem Gründer soll insbesondere
geholfen werden, seine Marktlücke zu finden
-
Maßnahmen
vorzuschlagen, die dem Gründer rechtzeitig Informationen
liefern, welche ihm helfen, Fehlentscheidungen zu erkennen
und zu vermeiden.
Existenzgründer
schaffen im Schnitt 3-4 Arbeitsplätze. Ein Garant für die
Erhaltung dieser kann die Förderung von
Existenzgründungsberatungen sein. Nicht nur der BUND hat das
erkannt und bezuschusst Beratungen zur Existenzgründung und
-sicherung.
Die Zuschüsse
im Einzelnen:
1.
Bund
Das
Förderprogramm des Bundes sieht drei Möglichkeiten
vor:
-
Existenzgründungsberatung vor der Gründung:
Der Zuschuss beträgt 50 % der Beratungskosten, maximal 1.500
Euro.
-
Existenzaufbauberatung nach der Gründung.
Zusätzlich können innerhalb von zwei Jahren nach der
Gründung Zuschüsse in Höhe von 50 %der Beratungskosten,
maximal 1.500 Euro gewährt werden.
-
Weitere
Beratung und Umweltschutzberatung: Nach diesen zwei Jahren
hat das bestehende Unternehmen auch weiterhin die
Möglichkeit, Zuschüsse für Beratungen zu beantragen. Der
Zuschuss beträgt hier 40 %der Kosten, maximal 1.500 Euro.
Innerhalb der Förderrichtlinien werden auch Zuschüsse für
mehrere Beratungen gewährt, höchstens aber 3.000 Euro, wenn
diese zeitlich und thematisch voneinander getrennt und in
sich abgeschlossen sind.
Gefördert
werden nur Beratungen, die von selbständigen Beratern oder
Beratungsunternehmen durchgeführt werden, deren Umsatz zu über
50 % über Unternehmensberatungen erzielt wird. Einzelheiten zu
den Förderbedingungen erfahren Sie auf der Internetseite des
Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhr: http://www.bafa.de/1/de/aufgaben/wirtschaft.htm
2.
Länder
Die einzelnen
Bundesländer fördern ebenfalls in recht unterschiedlichem Maße
Beratungen zur Existenzgründung und
Existenzsicherung.
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