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ACHTUNG: Der nachstehende Text ist veraltet. Sie finden die aktuelle Version hier.

 

Beratungsfoerderung
 


Warum Beratungsförderung?

Die Insolvenzstatistik der Existenzgründer ist erschreckend: 50 Prozent der Gründer sind nach 5 Jahren wieder aus dem Markt verschwunden.

Dagegen ergab eine Umfrage des BDU, dass von denjenigen Gründern, die eine professionelle, qualifizierte Existenzgründungsberatung in Anspruch genommen haben,
95% ihr Ziel erreichen.

Der Unternehmensberater hilft dem Gründer bereits vor der Gründung, Fehlentscheidungen zu vermeiden. Während in der Phase der Ideenfindung noch reine Informationen genügend, setzt spätestens in der Planungs- und Gründungsphase die Ratlosigkeit ein, da hier viele Gründer auf Probleme stoßen, die Sie im Vorfeld der Gründung nicht kannten, vernachlässigten oder deren Existenz sie kaum voraussehen konnten.

Die Ziele einer Gründungsberatung sind:

  • Möglichkeiten aufzuzeigen, das Vorhaben unter Einbeziehung öffentlicher, somit zinsgünstiger Fördermittel zu finanzieren.

  • Verbesserung der geplanten Marktstrategien. Dem Gründer soll insbesondere geholfen werden, seine Marktlücke zu finden

  • Maßnahmen vorzuschlagen, die dem Gründer rechtzeitig Informationen liefern, welche ihm helfen, Fehlentscheidungen zu erkennen und zu vermeiden.

Existenzgründer schaffen im Schnitt 3-4 Arbeitsplätze. Ein Garant für die Erhaltung dieser kann die Förderung von Existenzgründungsberatungen sein. Nicht nur der BUND hat das erkannt und bezuschusst Beratungen zur Existenzgründung und -sicherung.

Die Zuschüsse im Einzelnen:

1. Bund

Das Förderprogramm des Bundes sieht drei Möglichkeiten vor:

  1. Existenzgründungsberatung vor der Gründung: Der Zuschuss beträgt 50 % der Beratungskosten, maximal 1.500 Euro.

  2. Existenzaufbauberatung nach der Gründung. Zusätzlich können innerhalb von zwei Jahren nach der Gründung Zuschüsse in Höhe von 50 %der Beratungskosten, maximal 1.500 Euro gewährt werden.

  3. Weitere Beratung und Umweltschutzberatung: Nach diesen zwei Jahren hat das bestehende Unternehmen auch weiterhin die Möglichkeit, Zuschüsse für Beratungen zu beantragen. Der Zuschuss beträgt hier 40 %der Kosten, maximal 1.500 Euro. Innerhalb der Förderrichtlinien werden auch Zuschüsse für mehrere Beratungen gewährt, höchstens aber 3.000 Euro, wenn diese zeitlich und thematisch voneinander getrennt und in sich abgeschlossen sind.

Gefördert werden nur Beratungen, die von selbständigen Beratern oder Beratungsunternehmen durchgeführt werden, deren Umsatz zu über 50 % über Unternehmensberatungen erzielt wird. Einzelheiten zu den Förderbedingungen erfahren Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhr:
http://www.bafa.de/1/de/aufgaben/wirtschaft.htm

2. Länder

Die einzelnen Bundesländer fördern ebenfalls in recht unterschiedlichem Maße Beratungen zur Existenzgründung und Existenzsicherung.