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Unternehmensformen: Kapitalgesellschaft

 
Im Gegensatz zu den Personengesellschaften haften bei Kapitalgesellschaften die Gesellschafter bzw. Aktionäre nur in Höhe ihrer Einlage, von Ausnahmen abgesehen. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG), auf deren Betracht für eine Existenzgründung nicht in Betracht zu ziehen ist und deshalb an dieser Stelle nicht beschrieben.

Die GmbH ist die am häufigsten gewählte Gesellschaftsform. Sie ist mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit ausgestattet. D.h., sie ist eine juristische Person. Die GmbH handelt durch Organe, d.h., durch ihren Geschäftsführer. Als eigene Rechtspersönlichkeit entsteht die GmbH mit der Eintragung im Handelsregister.

Das Gesetz schreibt ein Mindestkapital von 25.000 € vor, wovon schon bei der Gründung von allen Gesellschaftern zusammen mindestens die Hälfte einzuzahlen ist. Die Gesellschafter sind durch Geschäftsanteile, so genannte Stammeinlagen, an dem Vermögen der Gesellschaft beteiligt.

Gegenüber Geschäftspartnern haftet die Gesellschaft nur bis zur Höhe des Stammkapitals, deshalb der Zusatz "beschränkt". Die einzelnen Gesellschafter haften dabei mit ihrem jeweiligen Anteil an diesem Stammkapital.

Aber: Keine beschränkte Haftung gegenüber der Hausbank. Die Kreditwürdigkeit ist deutliche geringer als bei einer GbR oder OHG.

In der Praxis bestehen Kreditgeber, insbesondere die Geldinstitute, i.d.R. darauf, dass ihnen bei der Aufnahme von Krediten private Sicherheiten der Gesellschafter angeboten werden. Für die Rückzahlung von Darlehen müssen sich die Gesellschafter regelmäßig verbürgen, so dass sich die Vorteile der Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen, jedenfalls in Bezug auf den Geschäftsverkehr mit dem Kreditinstituten, letztendlich nicht auswirken.

Eine interessante Möglichkeit bietet sich für Einzelunternehmer. Sie können aus Prestige-Gründen oder Steuersparmöglichkeiten nach den ersten Geschäftsjahren ihre Unternehmung in eine Ein-Personen-GmbH umwandeln. Der Unternehmer wird dann quasi zu seinem eigenen Angestellten.

Eine GmbH bietet sich vor allem dann an, wenn das mit dem zu gründenden Unternehmen verbundene finanzielle Risiko so hoch ist, dass keiner von mehreren an der Gründung beteiligten Partnern es auf eine persönliche Haftung ankommen lassen will oder kann, und die aufwendigen Gründungsformalitäten ebensowenig einen Hinderungsgrund darstellen wie die Aufbringung des vom Gesetz geforderten Mindestkapitals.

Eine Kombination aus Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft bietet die GmbH & Co. KG. Sie bietet die Vorteile einer Kapitalgesellschaft (Haftungsbegrenzung) und einer Personengesellschaft (Flexibilität). Die GmbH übernimmt die Rolle des Komplementärs als persönlich haftende Gesellschafterin, während die Gesellschafter der GmbH als Kommanditist (Teilhaber) fungieren. Die Entscheidungsbefugnis liegt beim Komplementär. Steuerlich und rechtlich wird die Gmbh & Co. KG wie eine normale Kommanditgesellschaft behandelt.
 

 

GmbH

Gmbh & Co KG

Unabhängigkeit

gering

hoch

Formalitäten

hoch

hoch

Haftung

auf Einlagen beschränkt, voll gegenüber Banken

wie bei Gmbh

Steuern

GeSt, KSt.

ESt,Gew.St, KSt

Buchführungspflicht

ja

ja

Publikationspflicht

ja

ja

Kapitaleinsatz

25.000 EUR

25.000 EUR

Image

mittel

mittel