Im Gegensatz zu den Personengesellschaften
haften bei Kapitalgesellschaften
die Gesellschafter bzw. Aktionäre nur in
Höhe ihrer Einlage, von Ausnahmen
abgesehen. Zu den Kapitalgesellschaften gehören
die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
und die Aktiengesellschaft (AG),
auf deren Betracht für eine Existenzgründung nicht
in Betracht zu ziehen ist und deshalb an dieser
Stelle nicht beschrieben.
Die GmbH ist die am häufigsten
gewählte Gesellschaftsform. Sie ist mit einer
eigenen Rechtspersönlichkeit
ausgestattet. D.h., sie ist eine juristische
Person. Die GmbH handelt durch Organe,
d.h., durch ihren Geschäftsführer.
Als eigene Rechtspersönlichkeit entsteht die GmbH
mit der Eintragung im Handelsregister.
Das Gesetz schreibt ein Mindestkapital
von 25.000 € vor, wovon schon bei der Gründung
von allen Gesellschaftern zusammen mindestens die
Hälfte einzuzahlen ist. Die Gesellschafter sind
durch Geschäftsanteile, so genannte Stammeinlagen,
an dem Vermögen der Gesellschaft beteiligt.
Gegenüber Geschäftspartnern haftet die
Gesellschaft nur bis zur Höhe des
Stammkapitals, deshalb der Zusatz
"beschränkt". Die einzelnen Gesellschafter haften
dabei mit ihrem jeweiligen Anteil an diesem Stammkapital.
Aber: Keine beschränkte Haftung gegenüber
der Hausbank. Die Kreditwürdigkeit ist
deutliche geringer als bei einer GbR oder OHG.
In der Praxis bestehen Kreditgeber, insbesondere
die Geldinstitute, i.d.R. darauf, dass ihnen bei
der Aufnahme von Krediten private Sicherheiten der
Gesellschafter angeboten werden. Für die
Rückzahlung von Darlehen müssen sich die Gesellschafter
regelmäßig verbürgen, so dass sich
die Vorteile der Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen,
jedenfalls in Bezug auf den Geschäftsverkehr mit
dem Kreditinstituten, letztendlich nicht auswirken.
Eine interessante Möglichkeit bietet sich für
Einzelunternehmer. Sie können aus
Prestige-Gründen oder Steuersparmöglichkeiten nach
den ersten Geschäftsjahren ihre Unternehmung in
eine Ein-Personen-GmbH umwandeln.
Der Unternehmer wird dann quasi zu seinem eigenen
Angestellten.
Eine GmbH bietet sich vor allem
dann an, wenn das mit dem zu gründenden Unternehmen
verbundene finanzielle Risiko so hoch
ist, dass keiner von mehreren an der Gründung beteiligten
Partnern es auf eine persönliche Haftung ankommen
lassen will oder kann, und die aufwendigen Gründungsformalitäten
ebensowenig einen Hinderungsgrund darstellen wie
die Aufbringung des vom Gesetz geforderten Mindestkapitals.
Eine Kombination aus Personengesellschaft
und Kapitalgesellschaft bietet die
GmbH & Co. KG.
Sie bietet die Vorteile einer Kapitalgesellschaft
(Haftungsbegrenzung) und einer
Personengesellschaft (Flexibilität).
Die GmbH übernimmt die Rolle des Komplementärs als
persönlich haftende Gesellschafterin, während die
Gesellschafter der GmbH als Kommanditist (Teilhaber)
fungieren. Die Entscheidungsbefugnis liegt beim
Komplementär. Steuerlich und rechtlich
wird die Gmbh & Co. KG wie eine normale
Kommanditgesellschaft behandelt.