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den Personengesellschaften zählen die Gesellschaft des bürgerlichen
Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft
(OHG), die Partnerschaftsgesellschaft
(PartG, s. Freie Berufe) und die
Kommanditgesellschaft (KG).
Charakteristisch
für diese Unternehmensformen sind, dass die Gesellschafter
- für
die Schulden des Unternehmens mit ihrem persönlichen Vermögen
haften
- kein
Mindestkapital aufbringen müssen
- und
nicht nur Inhaber, sondern auch Leiter ihres Unternehmens sind
Die
GbR, auch BGB-Gesellschaft genannt, ist die
einfachste Verbundsform von Partnern, die jeweils
auch unterschiedlichen Tätigkeiten nachgehen können. Jeder
beteiligte Gesellschafter hat ein hohes Maß an
Mitbestimmungsmöglichkeiten. Zwar sind keine Formalitäten nach außen
notwendig, ein schriftlicher Vertrag über das Innenverhältnis sollte
aber unbedingt abgeschlossen werden. Ansonsten können
Auseinandersetzungen schnell existenzgefährdend für die Gesellschaft
werden. Eine GbR kann nicht
als "GbR" ins Handelsregister eingetragen
werden und ist keine eigene
Rechtspersönlichkeit. Deswegen darf auch hier
nicht von einer "Firma" gesprochen
werden.
Durch
einen Eintrag ins Handelsregister wird aus einer GbR eine OHG. Ab
einem Jahresumsatz über 350 000 Euro (Zahl gilt für 2004) besteht
die Pflicht zum Handelsregistereintrag zur OHG.
Allgemein
genießt die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die im Handelsregister
eingetragen ist, ein höheres Ansehen. Sie genießt auch bei Banken
eine höheres Ansehen als eine GmbH, weil die Gesellschafter neben
ihrem Gesellschaftsvermögen auch mit ihrem Privatvermögen haften,
wenn es im Gesellschaftsvertrag nicht anders vereinbart wurde. Eine
OHG ist buchführungspflichtig und kann als Firma tituliert
werden.
Bei
der Kommanditgesellschaft (KG) schließen sich ein
Unternehmer (Komplementär) und ein Teilhaber
(Kommanditist) zusammen. Letzerer
beteiligt sich nur finanziell an der Gesellschaft,
während der Komplementär die Geschäfte allein führt und
persönlich uneingeschränkt, wie bei der OHG,
haftet. Der Kommanditist ist nur mit seiner Einlage
haftbar. Die Rechtsform ist besonders bei Familienunternehmen
beliebt.
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