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Unternehmensformen: Personengesellschaft

 

Zu den Personengesellschaften zählen die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG, s. Freie Berufe) und die Kommanditgesellschaft (KG).

Charakteristisch für diese Unternehmensformen sind, dass die Gesellschafter

  • für die Schulden des Unternehmens mit ihrem persönlichen Vermögen haften
  • kein Mindestkapital aufbringen müssen
  • und nicht nur Inhaber, sondern auch Leiter ihres Unternehmens sind

Die GbR, auch BGB-Gesellschaft genannt, ist die einfachste Verbundsform von Partnern, die jeweils auch unterschiedlichen Tätigkeiten nachgehen können.
Jeder beteiligte Gesellschafter hat ein hohes Maß an Mitbestimmungsmöglichkeiten. Zwar sind keine Formalitäten nach außen notwendig, ein schriftlicher Vertrag über das Innenverhältnis sollte aber unbedingt abgeschlossen werden. Ansonsten können Auseinandersetzungen schnell existenzgefährdend für die Gesellschaft werden.
Eine GbR kann nicht als "GbR" ins Handelsregister eingetragen werden
und ist keine eigene Rechtspersönlichkeit.
Deswegen darf auch hier nicht von einer "Firma" gesprochen werden.

Durch einen Eintrag ins Handelsregister wird aus einer GbR eine OHG.
Ab einem Jahresumsatz über 350 000 Euro (Zahl gilt für 2004) besteht die Pflicht zum Handelsregistereintrag zur OHG.

Allgemein genießt die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die im Handelsregister eingetragen ist, ein höheres Ansehen. Sie genießt auch bei Banken eine höheres Ansehen als eine GmbH, weil die Gesellschafter neben ihrem Gesellschaftsvermögen auch mit ihrem Privatvermögen haften, wenn es im Gesellschaftsvertrag nicht anders vereinbart wurde. Eine OHG ist buchführungspflichtig und kann als Firma tituliert werden.

Bei der Kommanditgesellschaft (KG) schließen sich ein Unternehmer (Komplementär) und ein Teilhaber (Kommanditist) zusammen. Letzerer beteiligt sich nur finanziell an der Gesellschaft, während der Komplementär die Geschäfte allein führt und persönlich uneingeschränkt, wie bei der OHG, haftet. Der Kommanditist ist nur mit seiner Einlage haftbar. Die Rechtsform ist besonders bei Familienunternehmen beliebt.


 

GbR

OHG

KG

Unabhängigkeit

hoch

hoch

hoch

Formalitäten

keine

ja

ja

Haftung

jeder Gesellschafter unbeschränkt

jeder Gesellschafter mit Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen

Unternehmer: gesamt; Kommanditist: Einlage

Steuern

jeder Gesellschafter einzeln

ESt, UST, GewSt

ESt. USt, GewSt

Buchführungspflicht

ja/nein

ja

nein

Publikationspflicht

nein

ja

ja

Kapitaleinsatz

kein Mindestkapital

kein Mindestkapital

kein Mindestkapital

Image

mittel

hoch

hoch