1.
Kapitalbedarfsplanung
Der Kapitalbedarf setzt sich
zusammen aus den
Investitionskosten (einmalige
Anschaffungskosten: Büromöbel, Robe, Praxisschild, Bürobedarf,
etc.) Betriebsmitteln (laufende Kosten: Personalkosten,
Miete, etc.) Gründungskosten (Unternehmensberater,
Steuerberater, Notar, Eintragungen, etc.) Kapitaldienst
(Zins und Tilgung) Private Kosten
(Lebenshaltungskosten)
Generell wird die Höhe
Investitionskosten unterschätzt. Deshalb sollte ein
Sicherheitspuffer von 10-15 Prozent für Unvorhersehbares mit
eingeplant werden. Betriebsmittel sollten für 6 Monate
finanziert werden. Durch eine vernünftige
Kapitalbedarfsplanung kann die Liquidität gesichert werden, um
das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden.
2.
Finanzierungsplanung
Die wenigsten Existenzgründer
werden auf Eigenkapital zugreifen können, das die Finanzierung
zu 100% decken könnte. Deshalb bietet der Staat für
Existenzgründer und Unternehmen, bis zu 8 Jahre nach Gründung,
spezielle Kredite an, die eine lange Laufzeit, niedrige
Zinssätze und tilgungsfreie Jahre haben. Ausführlich wird im
folgenden Kapitel darauf eingegangen. Wichtig aber ist:
Eigenkapital ist eine unabdingbare Voraussetzung für einen
Kredit. I. d. R. sollte der Eigenkapitalanteil bei mindestens
15 % liegen.
3. Rentabilitätsvorschau
Mit
der Rentabilitätsvorschau für die ersten 3 Jahre werden
die prognostizierten Umsätze den kalkulierten Kosten
gegenübergestellt. Auch wenn es sich um Schätzungen handelt:
Sie müssen nachvollziehbar und erklärbar sein. Es wird vom
Gründer auch ein Szenario erwartet, dass einen best-case und
einen worst-case enthält: Was passiert, wenn die Umsätze
geringer ausfallen als erwartet? Wie kann darauf reagiert
werden?
4. Liquiditätsplanung
Kann der
Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen jederzeit
nachkommen? Diese Frage kann durch die Liquiditätsplanung
beantwortet werden. In dieser werden alle zu erwartenden
Zahlungsströme (Zu- und Abflüsse) auf monatlicher Basis
erfasst. Saisonale Schwankungen und branchenübliche
Zahlungsgewohnheiten müssen hier sichtbar gemacht werden.
Die Liquiditätsplanung erfolgt ebenfalls für 3
Jahre.
Beratungsförderung Für die
Erstellung eines Finanzplanes sollte externer Rat zu Hilfe
genommen werden. Die Begleitung der Konzeption durch einen
spezialisierten Unternehmensberater deckt Schwachstellen in
der Planung auf und erhöht somit die Chance, überhaupt
Fremdkapital für das Vorhaben zu erhalten. Das Gründungs- bzw.
Investitionskonzept für die Finanzierung ermöglicht eine
Aussage über die Erfolgsaussichten des Unternehmens als
Vollexistenz. Das Fehlen oder die Nichtinanspruchnahme einer
individuellen Beratungsmöglichkeit kann somit schwerwiegende,
existenzbedrohende Folgen haben. In der gewerblichen
Wirtschaft scheitert nachweislich die Hälfte aller
Neugründungen innerhalb der ersten 5 Jahre, während von
denjenigen Gründern, die eine professionelle, qualifizierte
Existenzgründungsberatung in Anspruch genommen haben, 90 % ihr
Ziel erreicht haben.
Lesen Sie dazu das Kapitel
Beratungsförderung: http://www.gruender-ratgeber.de/beratungsfoerderung-gruendungsvorbereitung.html
Jedes Unternehmen schaffte
in den ersten Jahren nach der Gründung durchschnittlich 3-4
Arbeitsplätze. Folglich ist der Staat an möglichst vielen
Existenzgründungen interessiert und fördert diese mit
Zuschüssen, Darlehen, Bürgschaften und
Beteiligungen.
Grundsätzlich wird neben der Gründungs
eines Unternehmen auch die Beteiligung bzw. der Kauf eines
bereits bestehenden Unternehmens gefördert. Freiberufler wie
z.B. Ärzte, Anwälte werde nicht ausgeschlossen.
Der
Staat bringt diese Fördermittel über die KfW-Mittelstandsbank
in Umlauf. Die KfW-Mittelstandsbank ist Bestandteil der
KfW-Bankengruppe und bietet die Programme der Förderbank für
Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler
und Start-up's an.
Entstanden ist die
KfW-Mittelstandsbank im Zuge der Fusion von DtA (Deutsche
Ausgleichsbank) und KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) im
Juli 2003. Ziel der Verschmelzung der beiden staatlichen
Förderinstitute ist eine transparentere, effiziente Förderung
für Mittelstand und Gründer aus einer Hand.
In einigen
Bundesländern werden zusammen mit der KfW spezielle Angebote
in der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW)
offeriert.
Weiterhin gibt es eigene Förderprogramme der
Bundesländer, z.B. der Niedersachsen-Kredit, der über die
NBANK (Niedersachsenbank) in Hannover aufgelegt
wird.
Für alle Förderprogramme gelten folgende
Voraussetzungen für den Antragsteller:
* kaufmännische
und fachliche Qualifikation * Antragstellung vor Beginn der
Maßnahmen * nachhaltig tragfähige Vollexistenz *
Eigenkapitaleinsatz von mindestens 15 % * Antrag über die
"Hausbank" * es können nur betriebliche Investitionen und
laufende, betriebliche Kosten finanziert werden, keine Kosten
für die private Lebensführung
Im übrigen gibt es auf
die Gelder keinen Rechtsanspruch.
Staatliche
Förderprogramme Die Förderprogramme der
KfW-Mittelstandsbank unterscheiden sich von einem
üblichen Bankkredit in erheblichem Maße.
Die
Charakteristika sind:
- zinsgünstig - lange
Laufzeit - tilgungsfreie Startjahre
Für eine
Existenzgründung mit wenig Kapitalbedarf könnten die Programme
Mikro-Darlehen, StartGeld und der Unternehmerkredit in Frage
kommen:
Übersicht
der Förderprogramme:
Mikro-Darlehen |
Laufzeit |
bis
zu 5 Jahre davon 6 Monate
tilgungsfrei |
|
Zinssatz |
Festzins
für die gesamte Laufzeit |
|
Zinsen (01.01.2004) |
nominal effektiv |
8,9
% 9,2 % |
Auszahlung |
100
% |
|
Sicherheiten |
bankübliche 80%-ige
Haftungsfreistellung obligatorisch |
|
Höchstbetrag |
25.000
EUR |
|
StartGeld |
|
|
Laufzeit |
bis
zu 10 Jahre davon max 2 Jahre
tilgungsfrei |
|
Zinssatz |
Festzins
für die gesamte Laufzeit |
|
Zinsen (01.01.2004) |
nominal effektiv |
6,95
% 8,02 % |
Auszahlung |
96
% |
|
Bereitstellungsprovision |
0,25%
p.M., beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat nach
Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte
Kreditbeträge |
|
Sicherheiten |
bankübliche 80%-ige
Haftungsfreistellung obligatorisch |
|
Höchstbetrag |
50.000
EUR |
|
Unternehmerkredit |
Laufzeit |
bis
zu 10 Jahre davon max 2 Jahre tilgungsfrei, bei
Erwerb oder Beteiligungen 20 Jahre |
|
Zinssatz |
Festzins
für die gesamte Laufzeit |
|
Zinsen (01.01.2004) |
nominal effektiv |
4,05
% 4,90 % |
Auszahlung |
96
% |
|
Bereitstellungsprovision |
0,25%
p.M., beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat nach
Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte
Kreditbeträge |
|
Sicherheiten |
bankübliche 40%-ige
Haftungsfreistellung möglich durch Zinsausschlag vom
0,9% |
|
Höchstbetrag |
1
Mio EUR |
|
Zur
Finanzierung von Gründungsvorhaben bis 25.000 bzw. 50.000 EUR
Kapitalbedarf ist das Mikro-Darlehen bzw. das StartGeld
eine sinnvolle Alternative. Beide Programme sind zwar
verhältnismäßig teuer, bieten aber eine obligatorische
Haftungsfreistellung gegenüber der Hausbank von
80%. Haftungsfreistellung von 80% bedeutet, dass die
KfW-Mittelstandsbank 80 Prozent des Risikos trägt, während die
Hausbank für "nur" 20 Prozent der Darlehenssumme haftet. Das
bedeutet aber nicht, dass der Antragsteller nur 20 Prozent des
Darlehens besichern muss. Ausreichende Sicherheiten müssen
immer für das gesamte Fremdkapital eingebracht werden.
Allerdings können Existenzgründer nur selten die Fördermittel
zu 100 Prozent durch Vermögenswerte absichern. Um aber dennoch
die Hausbank zu motivieren, ein Gründungsvorhaben mit zu
tragen, stellt die KfW-Mittelstandsbank die Hausbank von der
Haftung zu 80 Prozent frei.
Weitere Vorteile von
Mikro-Darlehen und StartGeld sind, dass die Gründung zu Beginn
als Nebenerwerb erfolgen darf. Existenzgründer, die abhängig
beschäftigt sind, können sich den Start in die
Selbstständigkeit fördern lassen. Erforderlich ist jedoch,
dass der Nebenerwerb mittelfristig in den Vollerwerb
mündet.
Finanziert werden können damit die
Investitionskosten und Betriebsmittel: "Günstige Finanzierung
aus einem Topf".
Neben diesen Programmen gibt es
weitere Programme, die aufgrund der Komplexität der
Besonderheiten hier nicht näher betrachtet
werden.
Alle Förderprogramme der KfW-Mittelstandsbank
können auf deren Homepage studiert werden:
http://www.kfw-mittelstandsbank.de/mportal/index.jsp
Förderprogramme der
Länder Die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg,
Hessen, NRW, Saarland, Sachsen und Thüringen bieten mit der
jeweiligen Investitionsbank und der KfW zusammen ein
Gemeinschaftsprogramm an, das für mittelständische
Unternehmer, Freiberufler und Existenzgründer als sogenannte
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) bessere
Fördermöglichkeiten bieten soll, und das mit nur einem Antrag
(auch näher erläutert auf den Seiten der
KfW-Mittelstandsbank).
In der Regel sind mit diesen
Darlehen bis zu 75% der förderfähigen Investitionen
finanzierbar. Dieser Anteil erhöht sich bei Investitionen zur
Schaffung von sozialversicherungspflichtigen
Dauerarbeitsplätzen und Ausbildungsplätzen um bis zu 25.000
EUR je zusätzlichen, sozialversicherungspflichtigen Arbeits-
bzw. Ausbildungsplatz auf bis zu 100%. Ohne gleichzeitige
Investitionen kann jeder zusätzliche Arbeits- bzw.
Ausbildungsplatz mit 25.000 EUR gefördert werden.
Betriebsmittel können bis zu 100% gefördert werden.
In
diesen Förderprogrammen wird zwischen Investitionen und
Betriebsmittel unterschieden.
Die GuW Hessen hat
folgende Konditionen:
GuW
Hessen |
Laufzeit |
bis
zu 10 Jahre davon max 2 Jahre
tilgungsfrei |
|
Zinssatz |
Festzins
für die gesamte Laufzeit |
|
Zinsen (01.01.2004) |
nominal effektiv |
4,30
% 4,16 % |
Auszahlung |
96
% |
|
Bereitstellungsprovision |
0,25%
p.M., beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat nach
Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte
Kreditbeträge |
|
Sicherheiten |
bankübliche.
Bei geringen Sicherheiten kann eine 40- oder 60%-ige
Haftungsfreistellung (unter Einbindung der
Bürgschaftsbank) beantragt werden; dies gilt nicht für
Darlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren und
Endfälligkeit sowie für die Ausbildungsförderung. Der
Zinssatz erhöht sich bei Haftungsfreistellung um 0,90%,
bei haftungsfreigestellten Betriebsmitteldarlehen um
1,20% |
|
Höchstbetrag |
i.d.
R.2 Mio EUR |
|
Betriebsmitteldarlehen |
|
|
Laufzeit |
Wahlweise: 5
Jahre (rückzahlbar in einer Summe am Ende der Laufzeit)
oder 6 Jahre (davon 1 tilgungsfreies
Jahr) |
|
Zinsen (01.01.2004) |
nominal |
effektiv |
für
5 Jahre für 6 Jahre |
6,35
% 5,85 % |
6,50
% 5,98 % |
|
Das
durchleitende Kreditinstitut kann einen risikoabhängigen
Aufschlag von bis zu 0,5 Prozentpunkte auf den Zinssatz
erheben |
|
Auszahlung |
100
% |
|
Andere
Bundesländer beteiligen sich nicht an einer Zusammenarbeit und
bringen eigene Finanzierungshilfen für Existenzgründer auf dem
Markt.
Das Land Niedersachsen legt über die
Niedersachsenbank (NBank) den Niedersachsen-Kredit auf
(ehemals Landesdarlehensprogramm). Der Niedersachsen-Kredit
ist an mittelständische Unternehmen, Existenzgründer und
Freiberufler gerichtet und ermöglicht langfristige
Investitionsvorhaben in Niedersachsen zu günstigen
Kreditkonditionen.
Konditionen
Niedersachen-Kredit:
Niedersachsenkredit |
|
|
Laufzeit |
bis
zu 10 Jahre davon max 2 Jahre
tilgungsfrei |
|
Zinssatz |
Festzins
für die gesamte Laufzeit |
|
Zinsen (01.01.2004) |
nominal effektiv |
3,85
% 4,69 % |
Auszahlung |
96
% |
|
Bereitstellungsprovision |
0,25%
p.M., beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat nach
Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte
Kreditbeträge |
|
Sicherheiten |
bankübliche 80%-ige
Haftungsfreistellung möglich durch Zinsausschlag vom
1,6% |
|
Mindestbetrag |
30.000
EUR |
|
Höchstbetrag |
1
Mio EUR |
|
Betriebsmitteldarlehen |
|
|
Laufzeit |
6
Jahre davon 1 Jahr tilgungsfrei |
|
Zinssatz |
Festzins
für die gesamte Laufzeit |
|
Zinsen (01.01.2004) |
nominal
effektiv |
3,85
% 5,15 % |
Auszahlung |
96
% |
|
Bereitstellungsprovision |
0,25%
p.M., beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat nach
Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte
Kreditbeträge |
|
Sicherheiten |
bankübliche 60%-Haftungsfreistellung
möglich durch Zinsaufschlag von 1,6 % |
|
Höchstbetrag |
150.000
EUR |
|
Landesmittel
weisen im Regelfall günstigere Zinssätze auf. Das liegt daran,
das die KfW-Mittelstandsbank die Landesdarlehen zum Teil
refinanziert und das jeweilige Bundesland mit seinem Anteil
für eine Zinsverbilligung sorgt.
Der Weg zum Geld
oder Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis Nachdem
der Businessplan sorgfältig ausgearbeitet worden ist, der
Finanzplan solide (aus den Augen des Gründers) erstellt ist,
eventuell schon geeignete Kanzleiräume gefunden sind, fehlt
nur noch das "fremde" Geld, dass der Gründer (noch) nicht hat.
Zinsgünstige Kredite für Existenzgründer bringt die
KfW-Mittelstandsbank in Umlauf. Allerdings kann der Antrag
nicht direkt bei der KfW-Mittelstandsbank, sondern bei einer
Sparkasse, einer Volks- und Raiffeisenbank oder einer
Privatbank gestellt werden. In Deutschland führt die
Fremdfinanzierung einer Geschäftsidee generell über die
Hausbank, weil das so genannte "Hausbank-Prinzip" die
Geschäftsbanken auch bei der Vergabe öffentlicher
Gründungsförderung stets als Intermediäre zwischen
schaltet:
Der Weg zum
KfW-Darlehen
Existenzgründer |
--> |
Hausbank |
--> |
KfW |
Businessplan
Finanzplan |
Antragstellung |
Entscheidungs- prozess
Kreditberatung
Sicherheitenprüfung |
Weiterleitung
des Antrags und Businessplanes |
Entscheidungs- prozess |
|
<-- |
|
<-- |
|
Abruf
des Darlehens |
Kreditzusage |
|
Refinazierungs- zusage |
|
In
der Praxis verläuft der Vergabeweg nicht so leicht, wie es
vielleicht die Tabelle symbolisiert.
Die Gründe sind
einfach zu nennen:
Die Hausbank verdient bei jedem
Kredit der KfW-Mittelstandsbank weniger, als sie mit Ihrem
eigenen Kredit erzielen können. Hausbanken handeln im
Gründungsgeschäft nicht nach den ökonomischen Gesetzen,
sondern werden vom Staat reglementiert.
Die
Hausbank:
* muss die ganze Arbeit machen, Gespräche
führen, den Businessplan lesen, Finanzangaben überprüfen,
Anträge stellen * bekommt für die Programme Mikro-Kredit
und StartGeld eine pauschale Bearbeitungsgebühr, die den
Transaktionskosten nicht gerecht werden * bekommt eine sehr
geringe Zinsmarge (ca. 1 Prozent beim StartGeld) * und muss
auch noch ggf. haften
Die Quintessenz und gängige
Praxis ist: Die Banken verweigern den Gründern die staatlichen
Gründungskredite und "drehen" Ihnen mit zum Teil abstrusen
Gründen hauseigene Kredite an.
Ausreden können
sein:
"Vorhaben in solcher Größenordnung tragen wir
generell nicht."
"Wir fördern erst Vorhaben ab 75.000
EUR."
"Ach, Sie wollen die zinsgünstigen Fördermittel
beantragen? Das eine Prozent weniger, da lohnt doch die ganze
Arbeit nicht. Sie bekommen den hauseigenen Kredit für 8,9
%."
"Wir fördern das Vorhaben nur, wenn Sie unseren
Kredit nehmen."
Viele Gründungswillige werden im
Bankgespräch nicht einmal über die bestehenden
Fördermöglichkeiten aufgeklärt. Eine bundesweite Untersuchung
hat ergeben, dass nur in 25 Prozent aller
Finanzierungsvorschläge der Banken Fördermittel berücksichtigt
werden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass erst
Kreditanträge oberhalb von 75.000 € von den Banken
kostenneutral bearbeitet werden können, da die Hausbank für
die Bearbeitung und Verwaltung von Fördermitteln eine Marge
von ca. 1 Prozent erhält und die Kosten einer
Kreditwürdigkeitsprüfung bei Beantragung von öffentlichen
Fördermitteln im Durchschnitt mit ca. 750 € veranschlagt
wird.
Das Wort Kredit kommt aus dem lateinischen
Wort "credere" und kann mit glauben, Vertrauen schenken
übersetzt werden. Der Glaube, dass der Banker dem
Existenzgründer eine optimale Lösung anbietet, sollte lieber
in die Kirche verlagert werden, aber nicht in die
unternehmerische Interaktion zwischen Bank und Kreditnehmer.
Bei der Frage um die Absicherung der eigenen Existenz darf man
keiner Bank vertrauen. Die Finanzierungsvorschläge beim
Gründungsgeschäft sind, wenn überhaupt, suboptimal.
Die
Gründe sind einfach zu nennen. Versetzen Sie sich in die Lage
des Bankers. Dieser ist lediglich ein Angestellter und ein
Glied in einer langen und starren Verwaltungkette. Dieser hat
sich an interne Regelungen und Vorschriften zu halten und muss
seinen Arbeitsplatz rechtfertigen. Er bezieht Lohnfortzahlung
im Krankheitsfall und kennt die Selbstständigkeit und die
damit verbundenen Risiken nur vom Hören-Sagen. Warum
sollte er etwas riskieren und das Abbezahlen seines
Eigenheimes gefährden? Wodurch könnte er motiviert werden,
nachzudenken, sich viel Arbeit machen, um vielleicht doch zu
einer anderen Lösung zu kommen, die dem Gründer zu Gute kommt?
Warum sollte er nicht für seinen Arbeitgeber die bestmögliche
Lösung erzielen wollen? Er ist per se gar nicht in der
Lage, ihre fachlichen Qualifikationen und beruflichen
Erfahrungen bewerten zu können. Er will nur eines
wissen:
Wird das Vorhaben so erfolgreich sein, dass der
Gründer in der Lage sein wird, das Darlehen zurückzuzahlen?
Und, kann er das Darlehen absichern?
Anhand eines
Finanzierungsbeispieles wird nun der Kapitaldienst bei einer
Existenzgründung
berechnet
Finanzierungsbeispiel für einen
Freiberufler (Rechtsanwalt)
Eine Rechtsanwältin macht
sich in Hannover in langfristig gemieteten Räumen
selbstständig. Als Eigenkapital bringt Sie Sachleistungen
aus Ihrer Zeit als Studentin bzw. Referendarin ein: PC,
Drucker, Bücher, KFZ. Der Zeitwert beträgt 5.000
EUR. Sachinvestitionen fallen in Höhe von 25.000 EUR an.
Eine Sicherungsreserve in Höhe von 15 Prozent ist dabei
eingeplant. Für die laufenden betrieblichen Kosten werden
p.a. 833,33 EUR veranschlagt. Insgesamt sollten die
Betriebsmittel für 12 Monate finanziert werden (10.000 EUR.)
Kosten für die private Lebensführung können nicht finanziert
werden.
Kapitalbedarf |
Investitionsplan |
€ |
Finanzierungsplan |
€ |
Investitionen |
25.000 |
Eigene
Mittel |
5.000 |
Betriebsmittel |
10.000 |
Kredit |
30.000 |
Summe |
35.000 |
Summe |
35.000 |
Der
Gründerin stehen nun folgende Fördermöglichkeiten zur
Verfügung:
Finanzierungsmittel |
Finanzierungsmittel |
Zins
(nominal) |
Tilgungsdauer |
tilgungsfreie
Jahre |
Auszahlung
(%) |
Betrag |
StartGeld |
6,95 |
10 |
2 |
96 |
31.250 |
Niedersachsenkredit |
4,05 |
10 |
2 |
96 |
31.250 |
Unternehmerkapital |
3,85 |
10 |
2 |
96 |
31.250 |
Bankkredit |
9,50 |
10 |
0 |
99 |
30.612 |
Kapitaldienst |
Jahr |
1. |
2. |
3. |
4. |
5. |
6. |
7. |
8. |
9. |
10 |
StartGeld |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Zins |
2.172 |
2.172 |
2.104 |
1.833 |
1.561 |
1.290 |
1.018 |
747 |
475 |
204 |
Tilgung |
- |
- |
3.906 |
3.906 |
3.906 |
3.906 |
3.906 |
3.906 |
3.906 |
3.906 |
jährlich |
2.172 |
2.172 |
6.010 |
5.739 |
5.467 |
5.192 |
4.924 |
4.653 |
4.380 |
4.110 |
monatlich |
181 |
181 |
501 |
478 |
456 |
433 |
410 |
388 |
365 |
343 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Niedersachsenkredit |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Zins |
1.266 |
1.266 |
1.226 |
1.068 |
910 |
751 |
593 |
435 |
277 |
119 |
Tilgung |
- |
- |
3.906 |
3.906 |
3.906 |
3.906 |
3.906 |
3.906 |
3.906 |
3.906 |
jährlich |
1.266 |
1.266 |
5.132 |
4.974 |
4.816 |
4.657 |
4.499 |
4.341 |
4.183 |
4.025 |
monatlich |
106 |
106 |
428 |
415 |
401 |
388 |
375 |
362 |
349 |
335 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Unternehmerkapital |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Zins |
1.203 |
1.203 |
1.166 |
1.015 |
865 |
714 |
564 |
414 |
263 |
113 |
Tilgung |
- |
- |
3.906 |
3.906 |
3.906 |
3.9076 |
3.906 |
3.906 |
3.906 |
3.906 |
jährlich |
1.203 |
1.203 |
5.072 |
4.921 |
4.855 |
4.620 |
4.470 |
4.320 |
4.169 |
4.019 |
monatlich |
100 |
100 |
423 |
410 |
405 |
385 |
373 |
360 |
347 |
335 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Bankkredit |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Zins |
2.835 |
2.545 |
2.254 |
1.963 |
1.672 |
1.381 |
1.091 |
800 |
509 |
281 |
Tilgung |
3.061 |
3.061 |
3.061 |
3.061 |
3.061 |
3.061 |
3.061 |
3.061 |
3.061 |
3.061 |
jährlich |
5.896 |
5.606 |
5.305 |
5.024 |
4.733 |
4.442 |
4.152 |
3.861 |
3.570 |
3.342 |
monatlich |
491 |
467 |
442 |
419 |
394 |
370 |
346 |
332 |
298 |
279 |
Fazit:
Der Niedersachsenkredit wäre für die Existenzgründerin der
Kredit mit den besten Konditionen. Er hat eine lange Laufzeit
mit den üblichen 2 tilgungsfreien Jahren, in denen lediglich
Zinszahlungen vorgenommen werden müssen. Allerdings impliziert
der Kredit keine Haftungsfreistellung für die Hausbank, d.h.
im Falle einer Insolvenz trägt sie das Risiko. (ggf. kann über
die Bürgschaftsbank durch Zinsaufschlag eine
Haftungsfreistellung beantragt werden)
Ausschlaggebend
für die Bewilligung des Kredites werden, neben dem
Businessplan samt Finanzteil, die Sicherheiten sein, um das
Darlehen abzusichern. Sicherheiten können z.B.
sein:
* Bankguthaben (100%) * Lebensversicherungen
(100% des Rückkaufswertes) * Bundesschatzbriefe (100%) *
Aktien (50% des Kurswertes) * Rentenfonds (75% des
Kurswertes)
Ein Hausbankkredit kann keine besseren
Konditionen bieten. Er würde auch die Liquidität gefährden,
weil für normale Bankkredite keine tilgungsfreien Jahre
geboten werden können. Ein Nachteil, der gerade bei einer
Rechtsanwaltskanzlei existenzgefährdend sein kann. Wie
zu sehen ist, muß in den ersten 2 Jahren bei
einem Bankkredit fast die 5-fache Belastung im Vergleich zum
Unternehmerkapital getragen werden. Allein dieser Tatbestand
kann einen Existenzgründer gleich zu Beginn in die Insolvenz
führen.
Um in den Genuss von zinsgünstigen
Gründungskrediten zu kommen sollten folgende Ratschläge
befolgt werden:
1. Treten Sie nie als Bittsteller auf.
Nehmen Sie keine unterwürfige, devote Rolle ein. Das
Kreditgespräch sollte als Verkaufs- und Verhandlungsgespräch
geführt werden. Es ist das Geschäft der Banken, Geld zu
verleihen.
2. Nehmen Sie Ihren Gründungsberater mit zum
Gespräch. Teilen Sie dem Banker mit, dass Sie bei der
Gründungsplanung unterstützt worden sind. Das freut den
Bankangestellten. Er braucht dann den Finanzplan nicht zu
kontrollieren, weil er weiss, dass dieser Teil nicht von einem
Laien "ausgefüllt" worden ist. Der Beratungsbericht könnte
also den "Weg frei machen". Die Bank wird in Gegenwart des
Beraters auch nicht versuchen, Ihnen einen hauseigenen
Bankkredit aufbürden zu wollen.
3. Je besser und
sorgfältiger Ihr Geschäftskonzept ausgearbeitet worden ist und
je kompetenter Sie Ihre fachlichen Qualifikationen vortragen
können, desto eher können Sie den Banker überzeugen, Ihnen den
gewünschten Kredit zu gewähren.
Kosten für die
private Lebensführung können nicht über staatliche
Gründungskredite finanziert werden. Allerdings stellt der
Staat einige Zuschüsse bereit, die Ihnen in den nachfolgenden
Abschnitten dargeboten
werden.
|