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ACHTUNG: Der nachstehende Text ist veraltet. Sie finden die aktuelle Version hier.

 

Gruendungsfinanzierung & Foerdermittel
 

Erfolgsplanung

Der Erfolg einer Existenzgründung hängt nicht allein von der Qualität der angebotenen Leistung ab, sondern in erheblichen Maße von der richtigen Finanzierung. Denn: Finanzierungsprobleme sind die häufigsten Misserfolgsfaktoren von Existenzgründungen, gefolgt von kaufmännischen Defiziten.

Was kann bzw. was sollte der angehende Existenzgründer tun, um Fehler im Vorfeld der Kanzleigründung zu vermeiden? Welche zinsgünstigen Kredite gibt es für Existenzgründer und wie bekommt  er diese überhaupt? Welche Unterstützung für die private Lebensführung kann  er erhalten?
 

Gründungsvorbereitung

Neben dem Businessplan ist der Finanzplan die weitere fundamentale Arbeitsaufgabe, die jeder Existenzgründer lösen muss. Viele Gründer sind sich nicht im Klaren, wieviel Geld Sie wirklich benötigen, um die ersten kritischen Jahre zu überstehen.
Durch die  Aufstellung  der anfallenden Kosten muss der Außenstehende (Bankberater, Unternehmensberater, etc)  die 4-W-Fragen beantwortet bekommen:

1. Was kostet mich das Vorhaben?
2. Wie will ich das bezahlen?
3. Wie viel kann ich damit verdienen?
4. Wie kann ich den Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen?

1. Kapitalbedarfsplanung

Der Kapitalbedarf setzt sich zusammen aus den

Investitionskosten (einmalige Anschaffungskosten: Büromöbel, Robe, Praxisschild, Bürobedarf, etc.)
Betriebsmitteln (laufende Kosten: Personalkosten, Miete, etc.)
Gründungskosten (Unternehmensberater, Steuerberater, Notar, Eintragungen, etc.)
Kapitaldienst (Zins und Tilgung)
Private Kosten (Lebenshaltungskosten)

Generell wird die Höhe Investitionskosten unterschätzt. Deshalb sollte ein Sicherheitspuffer von 10-15 Prozent für Unvorhersehbares mit eingeplant werden.
Betriebsmittel sollten für 6 Monate finanziert werden.
Durch eine vernünftige Kapitalbedarfsplanung kann die Liquidität gesichert werden, um das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden.


2. Finanzierungsplanung

Die wenigsten Existenzgründer werden auf Eigenkapital zugreifen können, das die Finanzierung zu 100% decken könnte. Deshalb bietet der Staat für Existenzgründer und Unternehmen, bis zu 8 Jahre nach Gründung, spezielle Kredite an, die eine lange Laufzeit, niedrige Zinssätze und tilgungsfreie Jahre haben. Ausführlich wird im folgenden Kapitel darauf eingegangen.
Wichtig aber ist: Eigenkapital ist eine unabdingbare Voraussetzung für einen Kredit. I. d. R. sollte der Eigenkapitalanteil bei mindestens 15 % liegen.

3. Rentabilitätsvorschau

Mit der Rentabilitätsvorschau  für die ersten 3 Jahre werden die prognostizierten Umsätze den kalkulierten Kosten gegenübergestellt. Auch wenn es sich um Schätzungen handelt: Sie müssen nachvollziehbar und erklärbar sein. Es wird vom Gründer auch ein Szenario erwartet, dass einen best-case und einen worst-case enthält: Was passiert, wenn die Umsätze geringer ausfallen als erwartet? Wie kann darauf reagiert werden?

4. Liquiditätsplanung

Kann der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen?
Diese Frage kann durch die Liquiditätsplanung beantwortet werden. In dieser werden
alle zu erwartenden Zahlungsströme (Zu- und Abflüsse) auf monatlicher Basis erfasst.
Saisonale Schwankungen und branchenübliche Zahlungsgewohnheiten müssen hier
sichtbar gemacht werden. Die Liquiditätsplanung erfolgt ebenfalls für 3 Jahre.


Beratungsförderung
Für die Erstellung eines Finanzplanes sollte externer Rat zu Hilfe genommen werden. Die Begleitung der Konzeption durch einen spezialisierten Unternehmensberater deckt Schwachstellen in der Planung auf und erhöht somit die Chance, überhaupt Fremdkapital für das Vorhaben zu erhalten. Das Gründungs- bzw. Investitionskonzept für die Finanzierung ermöglicht eine Aussage über die Erfolgsaussichten des Unternehmens als Vollexistenz. Das Fehlen oder die Nichtinanspruchnahme einer individuellen Beratungsmöglichkeit kann somit schwerwiegende, existenzbedrohende Folgen haben. In der gewerblichen Wirtschaft scheitert nachweislich die Hälfte aller Neugründungen innerhalb der ersten 5 Jahre, während von denjenigen Gründern, die eine professionelle, qualifizierte Existenzgründungsberatung in Anspruch genommen haben, 90 % ihr Ziel erreicht haben.

Lesen Sie dazu das Kapitel Beratungsförderung:
http://www.gruender-ratgeber.de/beratungsfoerderung-gruendungsvorbereitung.html

Jedes Unternehmen schaffte in den ersten Jahren nach der Gründung durchschnittlich 3-4 Arbeitsplätze. Folglich ist der Staat an möglichst vielen Existenzgründungen interessiert und fördert diese mit Zuschüssen, Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen.

Grundsätzlich wird neben der Gründungs eines Unternehmen auch die Beteiligung bzw. der Kauf eines bereits bestehenden Unternehmens gefördert. Freiberufler wie z.B. Ärzte, Anwälte werde nicht ausgeschlossen.

Der Staat bringt diese Fördermittel über die KfW-Mittelstandsbank in Umlauf.
Die KfW-Mittelstandsbank ist Bestandteil der KfW-Bankengruppe und bietet die Programme der Förderbank für Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und Start-up's an.

Entstanden ist die KfW-Mittelstandsbank im Zuge der Fusion von DtA (Deutsche Ausgleichsbank) und KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) im Juli 2003.
Ziel der Verschmelzung der beiden staatlichen Förderinstitute ist eine transparentere, effiziente Förderung für Mittelstand und Gründer aus einer Hand.

In einigen Bundesländern werden zusammen mit der KfW spezielle Angebote in der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) offeriert.

Weiterhin gibt es eigene Förderprogramme der Bundesländer, z.B. der Niedersachsen-Kredit, der über die NBANK (Niedersachsenbank) in Hannover aufgelegt wird.

Für alle Förderprogramme gelten folgende Voraussetzungen für den Antragsteller:

* kaufmännische und fachliche Qualifikation
* Antragstellung vor Beginn der Maßnahmen
* nachhaltig tragfähige Vollexistenz
* Eigenkapitaleinsatz von mindestens 15 %
* Antrag über die "Hausbank"
* es können nur betriebliche Investitionen und laufende, betriebliche Kosten finanziert werden, keine Kosten für die private Lebensführung

Im übrigen gibt es auf die Gelder keinen Rechtsanspruch.


Staatliche Förderprogramme
Die Förderprogramme der KfW-Mittelstandsbank unterscheiden sich  von einem üblichen Bankkredit in erheblichem Maße.

Die Charakteristika sind:

- zinsgünstig
- lange Laufzeit
- tilgungsfreie Startjahre

Für eine Existenzgründung mit wenig Kapitalbedarf könnten die Programme Mikro-Darlehen, StartGeld und der Unternehmerkredit in Frage kommen:


Übersicht der Förderprogramme:

Mikro-Darlehen
Laufzeit bis zu 5 Jahre
davon 6 Monate tilgungsfrei
 
Zinssatz Festzins für die gesamte Laufzeit  
Zinsen
(01.01.2004)
nominal
effektiv
8,9 %
9,2 %
Auszahlung 100 %  
Sicherheiten bankübliche
80%-ige Haftungsfreistellung obligatorisch
 
Höchstbetrag 25.000 EUR  

 

StartGeld    
Laufzeit bis zu 10 Jahre
davon max 2 Jahre tilgungsfrei
 
Zinssatz Festzins für die gesamte Laufzeit  
Zinsen
(01.01.2004)
nominal
effektiv
6,95 %
8,02 %
Auszahlung 96 %  
Bereitstellungsprovision 0,25% p.M., beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge  
Sicherheiten bankübliche
80%-ige Haftungsfreistellung obligatorisch
 
Höchstbetrag 50.000 EUR  

 

Unternehmerkredit
Laufzeit bis zu 10 Jahre
davon max 2 Jahre tilgungsfrei, bei Erwerb oder Beteiligungen 20 Jahre
 
Zinssatz Festzins für die gesamte Laufzeit  
Zinsen
(01.01.2004)
nominal
effektiv
4,05 %
4,90 %
Auszahlung 96 %  
Bereitstellungsprovision 0,25% p.M., beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge  
Sicherheiten bankübliche
40%-ige Haftungsfreistellung möglich durch Zinsausschlag vom 0,9%
 
Höchstbetrag 1 Mio EUR  



Zur Finanzierung von Gründungsvorhaben bis 25.000 bzw. 50.000 EUR Kapitalbedarf ist
das Mikro-Darlehen bzw. das StartGeld eine sinnvolle Alternative. Beide Programme sind zwar verhältnismäßig teuer, bieten aber eine obligatorische Haftungsfreistellung gegenüber der Hausbank von 80%.
Haftungsfreistellung von 80% bedeutet, dass die KfW-Mittelstandsbank 80 Prozent des Risikos trägt, während die Hausbank für "nur" 20 Prozent der Darlehenssumme haftet. Das bedeutet aber nicht, dass der Antragsteller nur 20 Prozent des Darlehens besichern muss.
Ausreichende Sicherheiten müssen immer für das gesamte Fremdkapital eingebracht werden. Allerdings können Existenzgründer nur selten die Fördermittel zu 100 Prozent durch Vermögenswerte absichern. Um aber dennoch die Hausbank zu motivieren, ein Gründungsvorhaben mit zu tragen, stellt die KfW-Mittelstandsbank die Hausbank von der Haftung zu 80 Prozent frei.

Weitere Vorteile von Mikro-Darlehen und StartGeld sind, dass die Gründung zu Beginn als Nebenerwerb erfolgen darf. Existenzgründer, die abhängig beschäftigt sind, können sich den Start in die Selbstständigkeit fördern lassen. Erforderlich ist jedoch, dass der Nebenerwerb mittelfristig in den Vollerwerb mündet.

Finanziert werden können damit die Investitionskosten und Betriebsmittel: "Günstige Finanzierung aus einem Topf".

Neben diesen Programmen gibt es weitere Programme, die aufgrund der Komplexität der Besonderheiten hier nicht näher  betrachtet werden.

Alle Förderprogramme der KfW-Mittelstandsbank können auf deren Homepage studiert werden:

http://www.kfw-mittelstandsbank.de/mportal/index.jsp


Förderprogramme der Länder
Die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, NRW, Saarland, Sachsen und Thüringen bieten mit der jeweiligen Investitionsbank und der KfW zusammen ein Gemeinschaftsprogramm an, das für mittelständische Unternehmer, Freiberufler und Existenzgründer als sogenannte Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) bessere Fördermöglichkeiten bieten soll, und das mit nur einem Antrag (auch näher erläutert auf den Seiten der KfW-Mittelstandsbank).

In der Regel sind mit diesen Darlehen  bis zu 75% der förderfähigen Investitionen finanzierbar. Dieser Anteil erhöht sich bei Investitionen zur Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen und Ausbildungsplätzen um bis zu 25.000 EUR je zusätzlichen, sozialversicherungspflichtigen Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz auf bis zu 100%. Ohne gleichzeitige Investitionen kann jeder zusätzliche Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz mit 25.000 EUR gefördert werden. Betriebsmittel können bis zu 100% gefördert werden.

In diesen Förderprogrammen wird zwischen Investitionen und Betriebsmittel unterschieden.


Die GuW Hessen hat folgende Konditionen:

GuW Hessen
Laufzeit bis zu 10 Jahre
davon max 2 Jahre tilgungsfrei
 
Zinssatz Festzins für die gesamte Laufzeit  
Zinsen
(01.01.2004)
nominal
effektiv
4,30 %
4,16 %
Auszahlung 96 %  
Bereitstellungsprovision 0,25% p.M., beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge  
Sicherheiten bankübliche. Bei geringen Sicherheiten kann eine 40- oder 60%-ige Haftungsfreistellung (unter Einbindung der Bürgschaftsbank) beantragt werden; dies gilt nicht für Darlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren und Endfälligkeit sowie für die Ausbildungsförderung.
Der Zinssatz erhöht sich bei Haftungsfreistellung um 0,90%, bei haftungsfreigestellten Betriebsmitteldarlehen um 1,20%
 
Höchstbetrag i.d. R.2 Mio EUR  
Betriebsmitteldarlehen    
Laufzeit Wahlweise:
5 Jahre (rückzahlbar in einer Summe am Ende der Laufzeit) oder
6 Jahre (davon 1 tilgungsfreies Jahr)
 
Zinsen
(01.01.2004)
nominal effektiv
für 5 Jahre
für 6 Jahre
6,35 %
5,85 %
6,50 %
5,98 %
  Das durchleitende Kreditinstitut kann einen risikoabhängigen Aufschlag von bis zu 0,5 Prozentpunkte auf den Zinssatz erheben  
Auszahlung 100 %  


Andere Bundesländer beteiligen sich nicht an einer Zusammenarbeit und bringen eigene Finanzierungshilfen für Existenzgründer auf dem Markt.

Das Land Niedersachsen legt über die Niedersachsenbank (NBank) den Niedersachsen-Kredit auf (ehemals Landesdarlehensprogramm). Der Niedersachsen-Kredit ist an mittelständische Unternehmen, Existenzgründer und Freiberufler gerichtet und ermöglicht langfristige Investitionsvorhaben in Niedersachsen zu günstigen Kreditkonditionen.


Konditionen Niedersachen-Kredit:

Niedersachsenkredit    
Laufzeit bis zu 10 Jahre
davon max 2 Jahre tilgungsfrei
 
Zinssatz Festzins für die gesamte Laufzeit  
Zinsen
(01.01.2004)
nominal
effektiv
3,85 %
4,69 %
Auszahlung 96 %  
Bereitstellungsprovision 0,25% p.M., beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge  
Sicherheiten bankübliche
80%-ige Haftungsfreistellung möglich durch Zinsausschlag vom 1,6%
 
Mindestbetrag 30.000 EUR  
Höchstbetrag 1 Mio EUR  
Betriebsmitteldarlehen    
Laufzeit 6 Jahre
davon 1 Jahr tilgungsfrei
 
Zinssatz Festzins für die gesamte Laufzeit  
Zinsen
(01.01.2004)
nominal
effektiv
3,85 %
5,15 %
Auszahlung 96 %  
Bereitstellungsprovision 0,25% p.M., beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge  
Sicherheiten bankübliche
60%-Haftungsfreistellung möglich durch Zinsaufschlag von 1,6 %
 
Höchstbetrag 150.000 EUR  


Landesmittel weisen im Regelfall günstigere Zinssätze auf. Das liegt daran, das die KfW-Mittelstandsbank die Landesdarlehen zum Teil refinanziert und das jeweilige Bundesland mit seinem Anteil für eine Zinsverbilligung sorgt.


Der Weg zum Geld oder Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis
Nachdem der Businessplan sorgfältig ausgearbeitet worden ist, der Finanzplan solide (aus den Augen des Gründers) erstellt ist, eventuell schon geeignete Kanzleiräume gefunden sind, fehlt nur noch das "fremde" Geld, dass der Gründer (noch) nicht hat.

Zinsgünstige Kredite für Existenzgründer bringt die KfW-Mittelstandsbank in Umlauf. Allerdings kann der Antrag nicht direkt bei der KfW-Mittelstandsbank, sondern bei einer Sparkasse, einer Volks- und Raiffeisenbank oder einer Privatbank gestellt werden. In Deutschland führt die Fremdfinanzierung einer Geschäftsidee generell über die Hausbank, weil das so genannte "Hausbank-Prinzip" die Geschäftsbanken auch bei der Vergabe öffentlicher Gründungsförderung stets als Intermediäre zwischen schaltet:

Der Weg zum KfW-Darlehen

Existenzgründer

-->

Hausbank

-->

KfW

Businessplan

Finanzplan

Antragstellung Entscheidungs-
prozess

Kreditberatung

Sicherheitenprüfung

Weiterleitung des Antrags und Businessplanes Entscheidungs-
prozess

 

 

<--

 

<--

 
Abruf des Darlehens Kreditzusage   Refinazierungs-
zusage
 



In der Praxis verläuft der Vergabeweg nicht so leicht, wie es vielleicht die Tabelle symbolisiert.

Die Gründe sind einfach zu nennen:

Die Hausbank verdient bei jedem Kredit der KfW-Mittelstandsbank weniger, als sie mit Ihrem eigenen Kredit erzielen können. Hausbanken handeln im Gründungsgeschäft nicht nach den ökonomischen Gesetzen, sondern werden vom Staat reglementiert.  

Die Hausbank:

* muss die ganze Arbeit machen, Gespräche führen, den Businessplan lesen,
Finanzangaben überprüfen, Anträge stellen
* bekommt für die Programme Mikro-Kredit und StartGeld eine pauschale Bearbeitungsgebühr, die den Transaktionskosten nicht gerecht werden
* bekommt eine sehr geringe Zinsmarge (ca. 1 Prozent beim StartGeld)
* und muss auch noch ggf. haften


Die Quintessenz und gängige Praxis ist: Die Banken verweigern den Gründern die staatlichen Gründungskredite und "drehen" Ihnen mit zum Teil abstrusen Gründen hauseigene Kredite an.

Ausreden können sein:

"Vorhaben in solcher Größenordnung tragen wir generell nicht."

"Wir fördern erst Vorhaben ab 75.000 EUR."

"Ach, Sie wollen die zinsgünstigen Fördermittel beantragen? Das eine Prozent weniger, da lohnt doch die ganze Arbeit nicht. Sie bekommen den hauseigenen Kredit für 8,9 %."

"Wir fördern das Vorhaben nur, wenn Sie unseren Kredit nehmen."

Viele Gründungswillige werden im Bankgespräch nicht einmal über die bestehenden Fördermöglichkeiten aufgeklärt. Eine bundesweite Untersuchung hat ergeben, dass nur in 25 Prozent aller Finanzierungsvorschläge der Banken Fördermittel berücksichtigt werden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass erst Kreditanträge oberhalb von 75.000 € von den Banken kostenneutral bearbeitet werden können, da die Hausbank für die Bearbeitung und Verwaltung von Fördermitteln eine Marge von ca. 1 Prozent erhält und die Kosten einer Kreditwürdigkeitsprüfung bei Beantragung von öffentlichen Fördermitteln im Durchschnitt mit ca. 750 € veranschlagt  wird.

Das Wort Kredit kommt aus dem lateinischen Wort "credere" und kann mit glauben, Vertrauen schenken übersetzt werden. Der Glaube, dass der Banker dem Existenzgründer eine optimale Lösung anbietet, sollte lieber in die Kirche verlagert werden, aber nicht in die unternehmerische Interaktion zwischen Bank und Kreditnehmer. Bei der Frage um die Absicherung der eigenen Existenz darf man keiner Bank vertrauen. Die Finanzierungsvorschläge beim Gründungsgeschäft sind, wenn überhaupt, suboptimal.

Die Gründe sind einfach zu nennen. Versetzen Sie sich in die Lage des Bankers. Dieser ist lediglich ein Angestellter und ein Glied in einer langen und starren Verwaltungkette. Dieser hat sich an interne Regelungen und Vorschriften zu halten und muss seinen Arbeitsplatz rechtfertigen. Er bezieht Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und kennt die Selbstständigkeit und die damit verbundenen Risiken nur vom Hören-Sagen.
Warum sollte er etwas riskieren und das Abbezahlen seines Eigenheimes gefährden? Wodurch könnte er motiviert werden, nachzudenken, sich viel Arbeit machen, um vielleicht doch zu einer anderen Lösung zu kommen, die dem Gründer zu Gute kommt? Warum sollte er nicht für seinen Arbeitgeber die bestmögliche Lösung erzielen wollen?
Er ist per se gar nicht in der Lage, ihre fachlichen Qualifikationen und beruflichen Erfahrungen bewerten zu können. Er will nur eines wissen:

Wird das Vorhaben so erfolgreich sein, dass der Gründer in der Lage sein wird, das Darlehen zurückzuzahlen? Und, kann er das Darlehen absichern?

Anhand eines Finanzierungsbeispieles wird nun der Kapitaldienst bei einer Existenzgründung berechnet

 
Finanzierungsbeispiel für einen Freiberufler (Rechtsanwalt)

Eine Rechtsanwältin macht sich in Hannover in langfristig gemieteten Räumen selbstständig.
Als Eigenkapital bringt Sie Sachleistungen aus Ihrer Zeit als Studentin bzw. Referendarin ein: PC, Drucker, Bücher, KFZ. Der Zeitwert beträgt 5.000 EUR.
Sachinvestitionen fallen in Höhe von 25.000 EUR an. Eine Sicherungsreserve in Höhe von 15 Prozent ist dabei eingeplant.
Für die laufenden betrieblichen Kosten werden p.a. 833,33 EUR veranschlagt. Insgesamt sollten die Betriebsmittel für 12 Monate finanziert werden (10.000 EUR.) Kosten für die private Lebensführung können nicht finanziert werden.

Kapitalbedarf

Investitionsplan Finanzierungsplan
Investitionen 25.000 Eigene Mittel 5.000
Betriebsmittel 10.000 Kredit 30.000
Summe 35.000 Summe 35.000


Der Gründerin stehen nun folgende Fördermöglichkeiten zur Verfügung:


Finanzierungsmittel
Finanzierungsmittel Zins (nominal) Tilgungsdauer tilgungsfreie Jahre Auszahlung (%) Betrag
StartGeld 6,95 10 2 96 31.250
Niedersachsenkredit 4,05 10 2 96 31.250
Unternehmerkapital 3,85 10 2 96 31.250
Bankkredit 9,50 10 0 99 30.612

Kapitaldienst
Jahr 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10
StartGeld                  
Zins 2.172 2.172 2.104 1.833 1.561 1.290 1.018 747 475 204
Tilgung - - 3.906 3.906 3.906 3.906 3.906 3.906 3.906 3.906
jährlich 2.172 2.172 6.010 5.739 5.467 5.192 4.924 4.653 4.380 4.110
monatlich 181 181 501 478 456 433 410 388 365 343
                     
Niedersachsenkredit                    
Zins 1.266 1.266 1.226 1.068 910 751 593 435 277 119
Tilgung - - 3.906 3.906 3.906 3.906 3.906 3.906 3.906 3.906
jährlich 1.266 1.266 5.132 4.974 4.816 4.657 4.499 4.341 4.183 4.025
monatlich 106 106 428 415 401 388 375 362 349 335
                     
Unternehmerkapital                    
Zins 1.203 1.203 1.166 1.015 865 714 564 414 263 113
Tilgung - - 3.906 3.906 3.906 3.9076 3.906 3.906 3.906 3.906
jährlich 1.203 1.203 5.072 4.921 4.855 4.620 4.470 4.320 4.169 4.019
monatlich 100 100 423 410 405 385 373 360 347 335
                     
Bankkredit                    
Zins 2.835 2.545 2.254 1.963 1.672 1.381 1.091 800 509 281
Tilgung 3.061 3.061 3.061 3.061 3.061 3.061 3.061 3.061 3.061 3.061
jährlich 5.896 5.606 5.305 5.024 4.733 4.442 4.152 3.861 3.570 3.342
monatlich 491 467 442 419 394 370 346 332 298 279


Fazit: Der Niedersachsenkredit wäre für die Existenzgründerin der Kredit mit den besten Konditionen. Er hat eine lange Laufzeit mit den üblichen 2 tilgungsfreien Jahren, in denen lediglich Zinszahlungen vorgenommen werden müssen. Allerdings impliziert der Kredit keine Haftungsfreistellung für die Hausbank, d.h. im Falle einer Insolvenz trägt sie das Risiko. (ggf. kann über die Bürgschaftsbank durch Zinsaufschlag eine Haftungsfreistellung beantragt werden)

Ausschlaggebend für die Bewilligung des Kredites werden, neben dem Businessplan samt Finanzteil, die Sicherheiten sein, um das Darlehen abzusichern.
Sicherheiten können z.B. sein:

* Bankguthaben (100%)
* Lebensversicherungen (100% des Rückkaufswertes)
* Bundesschatzbriefe (100%)
* Aktien (50% des Kurswertes)
* Rentenfonds (75% des Kurswertes)

Ein Hausbankkredit kann keine besseren Konditionen bieten. Er würde auch die Liquidität gefährden, weil für normale Bankkredite keine tilgungsfreien Jahre geboten werden können. Ein Nachteil, der gerade bei einer Rechtsanwaltskanzlei existenzgefährdend sein kann. Wie  zu sehen ist,  muß  in den ersten 2 Jahren bei einem Bankkredit fast die 5-fache Belastung im Vergleich zum Unternehmerkapital getragen werden. Allein dieser Tatbestand kann einen Existenzgründer gleich zu Beginn in die Insolvenz führen.

Um in den Genuss von zinsgünstigen Gründungskrediten zu kommen sollten folgende Ratschläge befolgt werden:

1. Treten Sie nie als Bittsteller auf. Nehmen Sie keine unterwürfige, devote Rolle ein. Das Kreditgespräch sollte als Verkaufs- und Verhandlungsgespräch geführt werden. Es ist das Geschäft der Banken, Geld zu verleihen.

2. Nehmen Sie Ihren Gründungsberater mit zum Gespräch. Teilen Sie dem Banker mit, dass Sie bei der Gründungsplanung unterstützt worden sind. Das freut den Bankangestellten. Er braucht dann den Finanzplan nicht zu kontrollieren, weil er weiss, dass dieser Teil nicht von einem Laien "ausgefüllt" worden ist. Der Beratungsbericht könnte also den "Weg frei machen". Die Bank wird in Gegenwart des Beraters auch nicht versuchen, Ihnen einen hauseigenen Bankkredit aufbürden zu wollen.

3. Je besser und sorgfältiger Ihr Geschäftskonzept ausgearbeitet worden ist und je kompetenter Sie Ihre fachlichen Qualifikationen vortragen können, desto eher können Sie den Banker überzeugen, Ihnen den gewünschten Kredit zu gewähren.


Kosten für die private Lebensführung können nicht über staatliche Gründungskredite finanziert werden. Allerdings stellt der Staat einige Zuschüsse bereit, die Ihnen in den nachfolgenden Abschnitten dargeboten werden.