Die Ich-AG ist noch immer ein Dauerbrenner in Diskussionen
und vor allem in Verwirrungen.
Ueber Ich-AGs, Bestimmungen und Grundwissen wurde
viel geschrieben.
Was unter einer Ich-AG zu verstehen ist und und
nach welchen Vorgaben diese Existenzgruendungsart
gefoerdert wird, ist den aktuellen Dokumentationen
des
BMWi
zu entnehmen:
http://www.existenzgruender.de/01/02/01/05/index.php
http://www.existenzgruender.de/01/02/01/05/00562/index.php
Die "Ich-AG" ist keine neue Gesellschaftsform, sondern
nur eine populistische Bezeichnung einer von der
Arbeitsagentur gefoerderten Existenzgruendung mit
vorgegebenen Randbedingungen.
1.
Foerderfaehig sind nur BA-Leistungsempfaenger
(ALG I). Arbeitslosigkeit alleine reicht nicht aus,
sondern erst der Nachweis, innerhalb der letzten
drei Jahre vor der Arbeitslosmeldung 360 Kalendertage
versicherungspflichtig beschäftigt gewesen zu sein
oder sonstige Versicherungspflichtzeiten belegen
zu koennen.
http://www.existenzgruender.de/01/02/01/05/00580/index.php
Neben einem als tragfaehig begutachteten Businessplan
muss auch die fachliche Eignung nachgewiesen, ggf.
durch Schulungsmassnahmen erworben werden.
Bei Erfuellung der Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch
auf den Existenzgruendungszuschuss.
Scheitert das Unternehmen,
ist eine erneute Foerderung durch die BA (Bundesagentur
fuer Arbeit) fruehestens 2 Jahre nach der letzten
Foerderung moeglich.
2. Der Ich-AG-Existenzgruendungszuschuss ist an
bestimmte Bedingungen geknuepft.
Anders, als im neuen Kleinunternehmerfoerderungsgesetz
mit der Anhebung der Buchführungspflichtgrenzen
geregelt, darf hier eine Einkommensgrenze (steuerpflichtiger
Gewinn) von 25 000 Euro im Jahr nicht ueberschritten
werden. Fuer die USt-Befreiungsoption wurde die
Umsatzgrenze auf 17500 Euro angehoben:
Die Bezeichnung "Ich-AG" besitzt keine gesellschaftsrechtliche
Relevanz, so dass der Gruender bei der Wahl der
Gesellschaftsform weitgehend freie Hand hat.
Auch Angestellte sind nach einer neuen Gesetzesvorlage
erlaubt, solange die Gewinngrenze nicht ueberschritten
wird. Die Foerderdauer kann 3 Jahre betragen und
muss nach Ablauf eines Jahres unter Nachweis des
gesamten Einkommens aus Selbststaendigkeit und eventuellem
Nebenjob neu beantragt werden. Bei Ueberschreiten
der vorgegebenen Einkommensgrenze muss die AA-Foerderung
nicht zurueckgezahlt werden, aber eine weitere Foerderung
wird dann nicht mehr bewilligt.
Der Ich-AG Zuschuss zaehlt nicht als steuerpflichtiges
Einkommen, unterliegt daher auch nicht der
Steuerpflicht, auch keinem Progressionsvorbehalt
(verminderte Besteuerung). Die Zuschuesse betragen
monatlich im ersten Jahr 600 Euro, im zweiten Jahr
360 Euro, im dritten Jahr 240 Euro.
-
Alle
Ich-AG-ler sind
rentenversicherungspflichtig
(§ 2 Satz 1 Nr.
10 SGB VI).
Auch bei geringfuegigem Einkommen unter 400
Euro aus der Selbststaendigkeit muss, unabhängig
von Verlusten, der Mindestsatz von 78,- EUR
gezahlt werden.
Ein Antrag auf Befreiung von der RV kann seit
dem 11. März 2004 NICHT mehr gestellt werden:
http://dip.bundestag.de/btd/15/021/1502149.pdf
Im Gegensatz
zur RV gilt, wie auch bei allen Selbststaendigen,
die
Freiwilligkeit der Krankenversicherung.
Ich-AG-ler haben jedoch die Moeglichkeit, sich kostenguenstig
in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig zu
versichern. Eine freiwillige Versicherung in einer
gesetzlichen Krankenkasse bedingt gleichzeitig eine
Pflegeversicherungspflicht.
Ich-AG-ler koennen auch eine private Kranken- und
Pflegeversicherung abschliessen, oder ganz darauf
verzichten (was keinesfalls zu empfehlen waere).
Die Existenzgruendungszuschuesse werden bei der
freiwilligen Krankenversicherung in einer gesetzlichen
Krankenkasse generell zum Einkommen aus selbststaendiger
Taetigkeit addiert
Weitere Einzelheiten sind im
Gemeinsamen
Rundschreiben
der Sozialversicherungsträger vom 26. März 2003,
Abschnitt D, III Kranken- und Pflegeversicherung
nachzulesen.
http://212.227.253.33/aok/info/rundschr/pdf/rds_20030326-ModDienst.pdf
Weitere Infos auch in
http://www.400-euro.de/400/frei.html#Ich-AG
http://www.debs-faq.de/
3. Die Besonderheiten bei der Kombination
von Ich-AG und "Nebenjob"
Zum Ueberleben in einer Durststrecke wird oft noch
zusaetzlich ein Job aufgenommen.
Dabei ist folgendes zu beachten:
-
Geringfügige Beschäftigungen
bis 400 Euro (Mini-Job)
-
Tätigkeiten im Niedriglohnbereich
zwischen 401 und 800 Euro (Midi-Job)
-
voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen
können bis zu 20 Stunden neben der Selbstständigkeit
ausgeübt werden, sofern die gesamten Einkünfte unter
der 25.000-Euro-Grenze bleiben.
Die verbreitetet Annahme, dass ein Existenzgründer
durch eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit
bereits krankenversichert ist und keine weiteren
Beiträge an die KV abführen muss, ist ein Trugschluss.
Alle Einkünfte aus selbstständiger
und nichtsselbstständiger Tätigkeit ergeben die
Bemessungsgrundlage für die freiwillige, gesetzliche
KV.
Seit
dem 1.01.2004 geht der
Existenzgruendungszuschuss
nicht
mehr in Bemessungsgrundlage ein:
§ 240 Abs. 2
SGB V
Bei der RV zählt ein Mini-Job auch nicht zur Bemessungsgrundlage.
Wenig hilfreich bei den Ueberlegungen zur Ich-AG-Gruendung
und Kostenminimierung der Sozialversicherungsbeitraege
sind z. B. derartig unsubstantiierte Aussagen,
" ...dass ein Existenzgründer nebenbei einen
Midi-Job annehmen kann, und bei 401 Euro Monatslohn
für einen Arbeitnehmerbeitrag von 17 Euro
sozialversichert ist. "
Gelesen in Spiegel-Online
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,261010,00.html
4. Ich-AG-Randbedingungen als Tabelle
AA |
Einnahme durch Mini-Job-/Midi-Job, sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung und ESt-pflichtiger Gewinn
aus Unternehmen werden addiert (ohne
Existenzgruendungszuschuss)
Definition Arbeitseinkommen nach
§ 15 SGB IV
(
http://db03.bmgs.de/gesetze.htm
)
Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen
Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts
ermittelte Gewinn aus einer selbständigen
Tätigkeit. Einkommen ist als Arbeitseinkommen
zu werten, wenn es als solches nach
dem Einkommensteuerrecht zu bewerten
ist.
Bei der Pruefung der 25 000-Euro-Grenze
zaehhlt neben dem Arbeitseinkommen aus
selbststaendiger Taetigkeit auch das
Arbeitsentgelt aus einer Beschaeftigung,
also auch aus einem Minijob. |
Foerdergrenze:
25 000 Euro Arbeitseinkommen |
RV |
Bemessungsgrundlage ist ESt-pflichtiger
Gewinn aus Unternehmen. Ein 400-Euro-Minijob
ohne LSt-Karte und mit AG-Pauschale
an Bundesknappschaft
und der Existenzgruendungszuschuss
zaehlen nicht als Unternehmenseinkommen.
Jedoch gilt fuer alle Ich-AGler mit
oder ohne Einkommen unterhalb 400-Euro
ein
Mindestbeitrag von 78 Euro! |
Pflichtversicherung ab 400 Euro Einkommen
aus selbststaendiger Taetigkeit. Unterhalb
dieses Betrages ist der Mindestbeitrag
von 78,- EUR zu zahlen. |
KV |
Zur Beitragsberechnung der gesetzlichen
KK
zaehlen verbindlich das Unternehmenseinkommen
vor Steuern, der Mini-Job/Midi-Job-Lohn
und sonstige Einnahmen, jedoch nicht
mehr der Ich-AG-Zuschuss.
Inwieweit weitere Einnahmen angerechnet
werden, muss bei den Gesetzlichen erfragt
werden.
Das monatliche Mindesteinkommen inklusive
Ich-AG-Zuschuss, ab der die gesetzliche
KV berechnet wird, liegt bei 1 207,50
Euro. |
Keine Versicherungspflicht, freiwillige
Versicherung in gesetzlicher KK oder
privater |
ESt |
Zur Berechnung alle Einnahmen aus Selbststaendigkeit,
aber ohne Ich-AG-Zuschuss der BA, und
alle ueber Lohnsteuerkarte abgerechneten
Arbeitnehmer-Einkommen, dazu zaehlen
auch ein ueber LSt-Karte abgerechneter
Minijob (bei AG-Pauschalabgeltung an
Bundesknappschaft ohne LSt-Karte nicht),
so wie weitere Einkommensarten, z. B.
aus Kapitalvermoegen, Vermietung und
Verpachtung |
7 235 Euro steuerfreies Existenzminimum
fuer Alleinstehende |
5. Geschaeftskonzept und -verlauf
Sie koennen zu jeder Zeit aus der Ich-AG aussteigen,
entweder in die Arbeitslosigkeit zurueckkehren oder
die Unternehmerkarriere weiter ausbauen. Alles steht
und faellt mit dem Geschaeftskonzept und seiner
Realisierung. Die Gruendung einer Ich-AG ist keinesfalls
anspruchslos, sondern muss genau so professionell
vorbereitet werden wie jede andere Unternehmensgruendung
auch. Bei einer Ich-AG kommt noch hinzu, dass bei
Gruendungsbeginn bereits ausreichend Einnahmen zur
Finanzierung des Lebensunterhalts fliessen muessen.
Die Zuschuesse decken am Anfang gerade die Sozialversicherungen
ab, mehr nicht. Hat der Gruendungswillige jedoch
noch keine regelmaessigen Kundeneinnahmen und auch
kein finanzielles Polster zur Ueberbrueckung der
Geschaeftsanlaufphase, ist eine Ich-AG-Gruendung
eine Fehlentscheidung.
Urspruenglich war die Ich-AG-Foerderung als Anreiz
fuer Schwarzarbeiter zum Uebergang in die Legalitaet
vorgesehen, jedoch nicht zur Entlastung der Arbeitslosenstatistik
oder zur Verzweiflungsgruendung Arbeitsloser.
Hilfestellung bei der Planung einer Unternehmensgruendung
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http://www.gruender-ratgeber.de/businessplan-gruendungsvorbereitung.html
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